Zudem verweist der Beschwerdeführer auf den Bericht «Mobilfunk und Strahlung» und die darin aufgezeigten fünf Optionen.45 Dieser Bericht wurde von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verfasst und «erläutert technische Fakten zu 5G, setzt sich mit dem Betrieb der Schweizer Mobilfunknetze und ihrer Regulierung auseinander, schätzt die Exposition der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung (NIS) ab und fasst die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu möglichen gesundheitlichen Folgen zusammen» (vgl. S. 5 des Berichts