Das BAKOM hat in einem Validierungszertifikat festgestellt, dass das QS-System der Beschwerdegegnerin den Betrieb adaptiver Antennen korrekt überwacht.32 Zusätzlich wurde das QS-System der Beschwerdegegnerin bezüglich Datenverarbeitung der adaptiven Antennen von einer unabhängigen, externen Prüfstelle, der M.________ SA, überprüft.33 Das Zertifikat wurde am 15. Dezember 2022 ausgestellt und gilt bis 14. Dezember 2025, weshalb auf die Vorbringen des Beschwerdeführers zum abgelaufenen Übergangszertifikat nicht weiter eingegangen werden muss.