Es liegen keine Hinweise vor, dass die Beschwerdegegnerin die notwendigen Angaben zur Messung nicht weitergeben oder die Abnahmemessung anderweitig manipulieren würde. Die Abnahmemessungen werden von fachkundigen und unabhängigen Messfirmen durchgeführt, die in aller Regel bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert sind.28 Anschliessend werden die Messberichte den Vollzugsbehörden eingereicht. Eine Verletzung der NISV liegt in diesem Zusammenhang nicht vor. 6. QS-System