Die Messbarkeit der Strahlung – dazu gehört auch das Signal im 1400 MHz-Frequenzband – ist nach dem Gesagten sowohl beim Betrieb konventioneller Antennen als auch beim Betrieb adaptiver Antennen möglich. Der Beschwerdeführer legt sodann keinen Beleg vor für seine Behauptung, die Messmethoden würden beim Signal im 1400 MHz- Frequenzband versagen, weil es sich um einen ausschliesslichen Downlink-Kanal handle. Im Technischen Bericht finden sich ebenfalls keine Anhaltspunkte, die diesen Einwand stützen würden. Damit liegt kein Grund vor, um die Messbarkeit der Strahlung in Frage zu stellen.