a) Aufgrund einer Auflage im Fachbericht des AUE vom 1. Oktober 2021 muss die Beschwerdegegnerin an den OMEN Nrn. 3 (G.________strasse 20) und 4 (H.________strasse 34) nach Inbetriebnahme der Anlage eine Abnahmemessung durchführen.25 Der Beschwerdeführer stellt sich auf den Standpunkt, eine Messung der Strahlung von adaptiven Antennen sei – auch zukünftig – nicht möglich. Die Messung basiere auf einer Hochrechnung gestützt auf Antennendiagramme sowie weiteren Angaben der Betreiberin.