4/21 BVD 110/2022/36 Nach dem Gesagten ist der Verweis des Beschwerdeführers auf Ausführungen in Eingaben im vorinstanzlichen Verfahren unzulässig, weshalb darauf nicht eingetreten werden kann. d) Im Übrigen ist die Beschwerde innert der Rechtsmittelfrist eingereicht und korrekt unterschrieben worden (Art. 40 Abs. 1 BauG und Art. 32 Abs. 2 VRPG). Die BVD tritt grundsätzlich auf die Beschwerde ein. 2. Streitgegenstand