7. Die Stellungnahme des AUE datiert vom 14. Oktober 2022 und wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt. Diese erhielten Gelegenheit, dazu Stellungnahme zu nehmen und allfällige Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdegegnerin verzichtete mit Schreiben vom 18. Oktober 2022 auf weitere Bemerkungen. Der Beschwerdeführer und die Gemeinde haben sich nicht vernehmen lassen. 8. Auf die Rechtsschriften und Stellungnahmen sowie die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen