5. Mit Verfügung vom 13. September 2022 gab das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, zum Vorbringen des Beschwerdeführers betreffend QS-System (Gültigkeit des Validierungszertifikats für adaptive Antennen) Stellung zu nehmen. Gleichzeitig teilte es dem Beschwerdeführer mit, über sein Rechtsbegehren 2 der Stellungnahme vom 1. September 2022 werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Zwischenzeitlich stehe es ihm frei, die Baugesuchs- und Baubewilligungsunterlagen der bestehenden Mobilfunkanlage direkt bei der Gemeinde Worb einzuholen.