Die Gemeinde Worb verweist in ihrer Stellungnahme vom 31. März 2022 unter anderem auf den angefochtenen Entscheid und auf den darin erwähnten Fachbericht des AUE. Weiter führt sie aus, die Abteilung Immissionsschutz des AUE solle die in der Beschwerde aufgeführten Punkte prüfen und dazu Stellung nehmen, da sich die Beschwerdepunkte auf den Betrieb einer Mobilfunkanlage und deren Auswirkungen auf Lebewesen und die Umwelt beziehen würden. Weitere Anträge hat die Gemeinde keine gestellt. Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 1. April 2022 zum Schluss, die geplante Mobilfunkanlage erfülle die Bestimmungen der NISV5 vollständig und sei bewilligungsfähig.