rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten.2 Der Fachausschuss der Gemeinde Worb beurteilte in seiner Stellungnahme vom 7. Dezember 2021 das geplante Bauvorhaben und empfahl dessen Bewilligung.3 Mit Gesamtentscheid vom 4. Februar 2022 erteilte die Gemeinde Worb die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 3. März 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und stellt folgende Rechtsbegehren: