Geplant ist zudem, die schon heute bestehende Umkleidung mit glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) durch eine neue, mit einem grösseren Durchmesser versehene GFK- Umkleidung zu ersetzen. Gemäss den Angaben im Standortdatenblatt sollen zwei Sendeantennen adaptiv mit Anwendung des Korrekturfaktors betrieben werden.1 Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem der Beschwerdeführer Einsprache. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht vom 1. Oktober 2021 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen und der Anlagegrenzwert werde