1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 3. September 2021 bei der Gemeinde Worb ein Baugesuch ein für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf Parzelle Worb Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Strukturerhaltungszone E1. Der bestehende Mast auf dem Dach des Gebäudes G.________strasse 18 soll am gleichen Ort durch einen 6.50 m hohen Antennenmast mit modernen Antennenkörpern an der Mastspitze ersetzt werden. Geplant ist zudem, die schon heute bestehende Umkleidung mit glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) durch eine neue, mit einem grösseren Durchmesser versehene GFK- Umkleidung zu ersetzen.