Die Terrasse bedeckt nur einen unwesentlichen Teil des Gartenbereichs und fällt nicht ins Gewicht, weshalb der zusammenhängende Grünbereich auch zukünftig gewahrt bleibt. Es liegt somit auch kein Verstoss gegen den Schutzzweck des Strukturgebiets vor, weshalb der entsprechenden Beurteilung der Stadt Burgdorf im angefochtenen Entscheid beizupflichten ist. Auch in diesem Punkt ist die Beschwerde somit unbegründet. 6. Zusammenfassung und Kosten a) Nach dem Gesagt erweist sich die Beschwerde als unbegründet und ist abzuweisen. Die Teilbaubewilligung der Stadt Burgdorf vom 26. Januar 2022 wird bestätigt.