In den Richtlinien zum «Strukturgebiet L.________strasse 7 – 29», welche gestützt auf Art. 61 Abs. 3 GBR erlassen wurden, finden sich unter anderem folgende Ausführungen: Gestaltung Die Baufelder sind als gestalterische Einheiten aufzufassen. Dies gilt insbesondere bezüglich Dach- und Fassadengestaltung, Materialwahl, Farbgebung und Aussenraumgestaltung. Die Erweiterungen haben sich bezüglich Material und Farbe unterzuordnen und deutlich von den bestehenden Hauptgebäuden zu unterscheiden. Leichtkonstruktionen Gartenseitige offene Leichtkonstruktionen sind zulässig. An sie werden aber hohe Gestaltungsanforderungen gestellt.