b) Die Vorinstanz hat im Baubewilligungsverfahren einen Bericht des Berner Heimatschutzes eingeholt. Dieser führt in seinem Bericht vom 7. Mai 2021 aus, er habe die vorliegenden Akten eingehend studiert und diskutiert und komme zu folgender Beurteilung: «Dem Neubau Terrasse mit einer Holzkonstruktion kann zugestimmt werden. Dieser verändert das Erscheinungsbild unwesentlich.»19 Im angefochtenen Entscheid hat die Vorinstanz die Beurteilung des Berner Heimatschutzes wiedergegeben.