Absturzsicherung bei Ziff. 2.1.1 der SIA Norm 358, wo durch die Formulierung «muss» ein Schutzelement notwendig ist. Vorliegend braucht es somit nicht zwingend ein Geländer. Die Vorinstanz hat denn auch zu Recht den Verzicht eines Geländers beim Abgang in den eigenen Garten als zulässig erklärt. Die Vorbringen der Beschwerdeführerin sind daher unbegründet. 5. Fachbericht Berner Heimatschutz und Ortsbild