c) Die Bauparzelle liegt gemäss Zonenplan im Strukturgebiet S I. Die Strukturgebiete bezwecken die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung der typischen, strukturbildenden Merkmale, welche die einzelnen Gebiete prägen (Art. 62a Abs. 1 GBR). In den Strukturgebieten sind anstelle der baupolizeilichen Masse die prägenden Merkmale der Bebauung massgebend (vgl. Art. 62a Abs. 3