Die Genehmigungsverfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) steht noch aus. Wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen, entspricht das Bauvorhaben sowohl dem geltenden Recht, als auch den revidierten, aber noch nicht genehmigten, Bestimmungen. 3. Baurechtlicher Grenzabstand und Baufelder