1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 9. Dezember 2020 bei der Stadt Burgdorf ein Baugesuch ein für den Ausbruch einer Fenstertüre samt Neubau einer Terrasse auf der Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2 sowie im Strukturgebiet S I. Mit Schreiben vom 11. Februar 2021 orientierte die Stadt Burgdorf die Nachbarn über das Baugesuch. Nachdem der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 18. Februar 2021 die Stadt Burgdorf über Bauarbeiten an der Liegenschaft der Beschwerdegegnerschaft informierte, verfügte diese am 19. Februar 2021 einen Baustopp. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin am 12. März 2021 Einsprache.