Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als unterdurchschnittlich zu werten, da nur ein Schriftenwechsel stattfand und kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Der Streitsache kommt angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 10,5 Mio eine gewisse Bedeutsamkeit zu, allerdings ging es im vorliegenden Verfahren lediglich um den Teilaspekt der Begutachtung durch eine Fachkommission des Bundes. Aufgrund der begrenzten Thematik ist die Schwierigkeit des Prozesses als eher unterdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 4000.– als angemessen.