4. Die Beschwerdeführenden reichten am 28. April 2022 unaufgefordert Schlussbemerkungen ein, mit denen sie sinngemäss an ihrer Beschwerde festhalten. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen a) Angefochten ist eine verfahrensleitende Verfügung des Regierungsstatthalteramtes im Baubewilligungsverfahren bbew 181/2021 (e-Bau Nummer 2021-6337 / 72401), mit welcher auf die Einholung eines Gutachtens einer Fachkommission des Bundes (EKD, ENHK) verzichtet wird.