3. Das Rechtsamt holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt äusserte mit Eingabe vom 4. März 2022 Zweifel an der selbständigen Anfechtbarkeit der Verfügung vom 25. Januar 2022, stellte jedoch keinen förmlichen Antrag zur Beschwerde. Die Gemeinde Unterseen beantragt mit Stellungnahme vom 30. März 2022, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten bzw. diese sei unter Kostenfolge vollumfänglich abzuweisen und die angefochtene Zwischenverfügung sei zu bestätigen. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 30. März 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne.