Die mit den Unterschriften der weiteren Beschwerdeführenden ergänzte Beschwerdeschrift wurde fristgerecht wieder eingereicht. Die Beschwerdeführenden beantragen die Aufhebung von Dispositivziffer 2 der Verfügung vom 25. Januar 2022. Das Regierungsstatthalteramt sei anzuweisen, bei der zuständigen Fachkommission des Bundes (ENHK oder EKD) ein Gutachten einzuholen. Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass die Voraussetzungen für die obligatorische Einholung eines Gutachtens erfüllt seien.