Einsprechenden geltend machten. Im Hinblick darauf bat das Regierungsstatthalteramt die KDP, sich dazu zu äussern, ob zwingend eine ENHK-Gutachten eingeholt werden müsse oder ob darauf verzichtet werden könne, da das Bauvorhaben höchstens zu einer leichten Beeinträchtigung des ISOS-geschützten Ortsbildes führe.10 Die KDP stellte sich mit Eingabe vom 22. Dezember 2021 auf den Standpunkt, dass ein Gutachten einer Fachkommission des Bundes vorliegend verzichtbar sei.11