Mit Verfügung vom 23. November 2021 hielt das Regierungsstatthalteramt fest, die Kantonale Denkmalpflege (KDP) beantrage in ihrem Fachbericht vom 18. Oktober 2021 die Bewilligung des Bauvorhabens unter einer Auflage. Da die Bauherrin gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligungen beantrage, nehme die Baubewilligungsbehörde gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Bundesaufgabe wahr. Es stelle sich daher die Frage, ob im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) eingeholt werden müsse, wie es die durch den Beschwerdeführer 1 vertretenen