Der Gemeinderat der Gemeinde Unterseen beschloss am 23. August 2021 Änderungen an Art. 49 GBR5 betreffend die ZPP «G.________». Eine Gruppe von Anwohnerinnen und Anwohnern des G.________-Areals und Umgebung, die vom Beschwerdeführer 1 vertreten wird, hat dagegen Einsprache eingelegt.6