1. Der Sistierungsantrag der Beschwerdeführenden in ihrer Eingabe vom 22. Mai 2023 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Entscheid der Stadt Bern vom 24. Januar 2022 wird bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für die ihnen auferlegten Verfahrenskosten. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung