a) Die Beschwerdeführenden bringen schliesslich vor, hochfrequente Strahlung wirke sich auf den menschlichen und tierischen Körper negativ aus, weil sich das Körpergewebe erwärme. Dies könne zu dauerhaften Schäden nicht nur beim Menschen, sondern insbesondere auch bei Tieren, wie bspw. Hautflüglern und insbesondere Wildbienen führen. Zudem lägen Beobachtungen vor, wonach die Strahlung die Hirnströme beeinflussten und insbesondere die Spermienqualität beeinträchtigten. Schliesslich sei diese Strahlung möglicherweise krebserregend. Insbesondere durch die Verordnungsänderung des Bundesrates in Anhang 1 Ziffer 63