Die QS- Systeme der Beschwerdegegnerin und der L.________ SA wurde von einer unabhängigen, externen Prüfstelle auditiert. Die entsprechenden Zertifikate sind bis 2025 gültig und können auf der Webseite des BAFU eingesehen werden.20 Mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung bestehen daher keine Gründe, an der Zuverlässigkeit dieser QS-Systeme zu zweifeln. 16 Abrufbar unter: www.metas.ch > Dokumentation > Messen im Bereich nichtionisierender Strahlung 17 Vgl. auch BGer 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 8 18 Vgl. BGer 1C_693/2021 vom 3. Mai 2023 E. 6.2; 1C_694/2021 vom 3. Mai 2023 E. 6.2; 1C_153/2022 vom 11. April