An der Existenz einer geeigneten Messmethode bestehen entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerenden somit keine ernsthaften Zweifel.17 Die Messbarkeit der Strahlung ist nach dem Gesagten sowohl beim Betrieb konventioneller Antennen als auch beim Betrieb adaptiver Antennen möglich. Sollte die Abnahmemessung eine höhere NIS-Belastung ergeben als bewilligt, so wäre die Anlage bzw. die Sendeleistung anzupassen. 5. Qualitätssicherungssystem