d) Mit Verfügung vom 29. Juni 2021 hat die Vorinstanz den Beschwerdeführenden verschiedene Amts- und Fachberichte zur Stellungnahme zugestellt. Darin teilte die verfahrensleitende Behörde den Beteiligten mit, die Denkmalpflege nehme das Projekt zur Kenntnis und sei der Auffassung, das Gesuch sei von der Stadtbildkommission zu beurteilen. Die Stellungnahme des Ausschusses der Stadtbildkommission laute wie folgt: Das Projekt könne zur Bewilligung empfohlen werden. Die Beschwerdeführenden hatten somit Kenntnis von der Stellungnahme und dem Antrag der Stadtbildkommission, jedoch war ihnen die inhaltliche Auseinandersetzung nicht bekannt.