c) Die Stadt Bern hat ausgeführt, ihres Erachtens resp. mit Blick auf die Beurteilung des AUE seien die Grenzwerte eingehalten und diese Grenzwerte verletzten das Vorsorgeprinzip nicht. Die Bewilligung beruhe auf den berechneten Angaben im Standortdatenblatt. Jede Mobilfunkanlage sei mit einem Qualitätssicherungssystem ausgestattet, das jede Überschreitung der bewilligten Werte signalisiere. Schliesslich sei zwar die Ausarbeitung einer verbindlichen Messempfehlung für 5G noch am Laufen, es wäre jedoch unverhältnismässig mit Blick darauf das Verfahren zu sistieren.