Aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass der vorliegende Fall mit dem Leiturteil des Bundesgerichts vom 14. Februar 2023 vergleichbar ist. Es liegt somit ein Präjudizurteil vor, wie adaptive Antennen gemäss dem Worst-Case-Szenario zu beurteilen sind. Der mit Eingabe vom 22. Mai 2023 aufrechterhaltene Verfahrensantrag, das Verfahren weiterhin zu sistieren, erweist sich entsprechend als unbegründet und ist abzuweisen. 3. Rechtliches Gehör 11 So auch: BGer 1C_251/2022 vom 13. Oktober 2023 E. 3.3 12 Vgl. BGer 1C_506/2023 vom 23. April 2024 E. 4