a) Die Beschwerdeführenden rügen insbesondere, da das Baugesuch sowie das Standortdatenblatt unvollständig und mangelhaft seien, sei es ihnen nicht möglich, diese Unterlagen auf die Einhaltung der geltenden NISV und der darin festgehaltenen Grenzwerte zu prüfen. Auch der Fachbericht Immissionsschutz enthalte keine nachvollziehbare Prüfung, zumal die Antenne noch wie eine konventionelle Antenne geprüft worden sei. Es werde aber eine adaptive Antenne beantragt, die mit deutlich höheren Sendeleistungen als im Standortdatenblatt deklariert betrieben werden könne.