Mit Verfügung vom 1. Juni 2023 stellte das Rechtsamt diese Stellungnahme den Verfahrensbeteiligten zu und führte den Schriftenwechsel durch. Zudem bat es das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, eine Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen. Die Stadt Bern verzichtet mit Schreiben vom 14. Juni 2023 auf eine Beschwerdeantwort und verweist lediglich auf die Erwägungen in ihrem angefochtenen Entscheid sowie auf die Vorakten. Das AUE führt in seiner Stellungnahme vom 30. August 2023 aus, seine Beurteilung habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV2 vollständig erfülle und damit mit Auflagen bewilligungsfähig sei.