Stillschweigen gelte als Zustimmung zur Sistierung. Die Beschwerdegegnerin teilte mit Eingabe vom 1. März 2022 mit, sie widersetze sich der Sistierung nicht, worauf das Rechtsamt das Verfahren mit Verfügung vom 22. März 2022 sistierte. Am 14. Februar 2023 erging der Entscheid BGer 1C_100/2021. In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funkdienste.