3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 übermittelte die Beschwerde mit Verfügung vom 25. Februar 2022 an die Beschwerdegegnerin sowie die Stadt Bern, verzichtete jedoch vorerst auf die Durchführung eines Schriftenwechsels. Gleichzeitig teilte es den Beteiligten mit, es beabsichtige, das Verfahren zu sistieren, bis ein Entscheid des Bundesgerichts vorliege, in dem sich dieses zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funkdienste äussere. Stillschweigen gelte als Zustimmung zur Sistierung.