2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. Februar 2022 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragten die Aufhebung der Baubewilligung vom 24. Januar 2022. In verfahrensrechtlicher Hinsicht verlangten sie die Sistierung des Verfahrens, bis wenigstens die neue Vollzugsempfehlung bezüglich adaptiver Antennen der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) bekannt sei.