Der Waldabstand beträgt an diesem Standort null Meter. Das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) hat die beantragte Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des ordentlichen Waldabstandes mit Amtsbericht vom 21. Oktober 2020 erteilt, da die Waldfunktionen nicht entscheidend beeinträchtigt würden. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 24. Januar 2022 erteilte die Stadt Bern dem Bauvorhaben die Baubewilligung.