4. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden Parteikostenersatz in der Höhe von CHF 1252.55 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher E.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt G.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, per E-Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Interlaken, Bauverwaltung, eingeschrieben - Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat