Notbeleuchtung installiert werden muss. Zu diesem Zweck hat der Beschwerdegegner ca. 3 Wochen vor der Eröffnung Kontakt mit der Abteilung Immissionsschutz aufzunehmen.» Im Übrigen legen die Beschwerdeführenden nicht dar, inwieweit der angefochtene Entscheid nicht schlüssig ist und die verfügten Auflagen nicht genügen. Weitergehende Auflagen sind daher nicht notwendig. 7. Energie