«Scheinwerfer sind grundsätzlich so auszurichten, dass sie nicht in sensible Wohnräume blenden.» Gestützt auf die Stellungnahme der Abteilung Immissionsschutz des AUE vom 31. März 2022 ist zudem die Beschwerde insoweit gutzuheissen, als Ziffer 1.1 des angefochtenen Entscheids wie folgt ergänzt wird (neues Lemma 5): «Nach dem Aufbau der Anlage und kurz vor der Eröffnung der A.________Veranstaltung ist unter der Leitung des AUE und im Beisein der Gemeinde eine Abnahmekontrolle durchzuführen. Dabei ist die Einhaltung der Auflagen gemäss Ziffer 1.1 zu überprüfen, insbesondere, ob das gedimmte Licht nach 22.00 Uhr die Voraussetzungen als Sicherheits- und Notbeleuchtung erfüllt oder eine andere