ihrem Fachbericht vom 14. Februar 2020 vorgeschlagen hatte. Bei der Auflage in Bezug auf die Ausrichtung der Scheinwerfer hat sie den Wortlaut nicht exakt übernommen und verfügt, diese seien grundsätzlich so auszurichten, dass sie in nicht sensible Räume blenden. Dies ist zu korrigieren und die Auflage ist entsprechend dem Fachbericht vom 14. Februar 2020 wie folgt zu formulieren: «Scheinwerfer sind grundsätzlich so auszurichten, dass sie nicht in sensible Wohnräume blenden.»