Mit der zusätzlichen Auflage, dass Leuchten zu verwenden seien, die eine präzise Lichtlenkung ermöglichen oder abgeschirmt werden könnten, um Lichtimmissionen in nicht zu beleuchtende Bereiche zu verhindern, sei die Ausrichtung von Scheinwerfern sowohl gegen Wohn- als auch gegen Naturräume nicht gestattet. Damit die Auflagen in der Baubewilligung konsequent und fortdauernd umgesetzt würden und um störende und lästige Lichtimmissionen zu verhindern, erachtet es die Abteilung Immissionsschutz des AUE als angezeigt, vor der Inbetriebnahme der Eventanlage eine Abnahmekontrolle vor Ort und bei Dunkelheit durchzuführen. Die Beleuchtungssituation sei dabei während dem Betrieb der Anlage und nach