Seien «nicht sensible» Wohnbereiche betroffen, brauche die Lampe nicht unbedingt eine Abschirmung, blende die Strassenlampe jedoch in sensible Wohnbereiche, sei eine Abschirmung erforderlich. Mit der zusätzlichen Auflage, dass Leuchten zu verwenden seien, die eine präzise Lichtlenkung ermöglichen oder abgeschirmt werden könnten, um Lichtimmissionen in nicht zu beleuchtende Bereiche zu verhindern, sei die Ausrichtung von Scheinwerfern sowohl gegen Wohn- als auch gegen Naturräume nicht gestattet.