Falls trotz minimaler Beleuchtung die Umgebung immer noch erheblich aufgehellt werde, sei eine alternative Notbeleuchtung zu installieren. Im Fachbericht hätten sie ausdrücklich in einer Auflage verlangt, dass Schweinwerfer grundsätzlich so auszurichten seien, dass sie nicht in sensible Wohnräume blenden. Die Unterscheidung zwischen sensiblen und nicht sensiblen Wohnräumen mache durchaus Sinn, zum Beispiel bei einer Strassenlampe, die Licht gegen ein Wohnhaus strahle. Seien «nicht sensible» Wohnbereiche betroffen, brauche die Lampe nicht unbedingt eine Abschirmung, blende die Strassenlampe jedoch in sensible Wohnbereiche, sei eine Abschirmung erforderlich.