Falls die manuelle Abschaltung der Beleuchtung zur vorgegebenen Zeit nicht gewährleistet werden könne, sei dies allenfalls mit einer Zeitschaltuhr zu beheben. Die Abteilung Immissionsschutz des AUE führt zudem aus, es gebe nachvollziehbare Gründe, die Anlage mit den Eisflächen während der Nacht minimal zu beleuchten und damit einer möglichen Beschädigung der Eisbahn vorzubeugen. Sie könne aber nicht beurteilen, ob während der letzten Veranstaltung die Beleuchtung durch die Nacht auf das Minimum gedimmt worden sei. Falls trotz minimaler Beleuchtung die Umgebung immer noch erheblich aufgehellt werde, sei eine alternative Notbeleuchtung zu installieren.