Mit der Umsetzung von vorsorglichen Massnahmen könnten die Lichtimmissionen reduziert und die Anwohnerschaft geschützt werden. Mit der Umsetzung des Betriebskonzepts («Organisationsdispo») werde der vorsorglichen Begrenzung der Lichtimmissionen knapp Rechnung getragen. Die Abteilung Immissionsschutz des AUE verlangt Auflagen in Bezug auf Dimm- und Abschaltzeiten, Lichtlenkung, Ausrichtung der Scheinwerfer und Beschränkung der Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte der Beleuchtungseinrichtungen. Insgesamt trage die aktuelle Installation der vorsorglichen Begrenzung der Lichtimmissionen genügend Rechnung.