- Die im Betriebskonzept (Organisationsdispo) aufgeführten Dimm- und Abschaltzeiten der Beleuchtungseinrichtungen sind verbindlich und einzuhalten. Sicherheits- und Notbeleuchtungen sind davon ausgenommen. - Es sind Leuchten zu verwenden, die eine präzise Lichtlenkung ermöglichen oder dann abgeschirmt werden können, um Lichtimmissionen in nicht zu beleuchtende Bereiche zu verhindern. - Scheinwerfer sind grundsätzlich so auszurichten, dass sie in nicht sensible Räume blenden. - Die Beleuchtungsstärke und die Leuchtdichte der einzelnen Beleuchtungseinrichtungen sind entsprechend dem jeweiligen Beleuchtungszweck auf das notwendige Mass zu beschränken.