In ihrer Beschwerdeantwort stellte die Gemeinde keine Anträge. In Bezug auf die vom Rechtsamt in Aussicht gestellte zusätzliche Auflage betreffend die Abfallmulden hatte die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 2. Juni 2022 keine Einwände, schlug jedoch vor, zusätzlich Betriebszeiten der Abfallmulden im Betriebskonzept aufzunehmen. Betreffend die durch das Rechtsamt vorgesehene neue Auflage für ein Konzept bezüglich der Aufbau- und Abbauarbeiten im Sinne der Baulärm-Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt hatte die Gemeinde keine Einwände.